Pferd verletzt sich am Weidezaun

von | 7. Feb. 2022 | Pferdehaltung

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Bei einer Rangauseinandersetzung mit einem Pferd auf der angrenzenden Weide verfing sich die Stute in einer der beiden sogenannten „Cord-Litzen“ und erlitt eine schwere 15 cm lange Schnittverletzung am linken Hinterbein. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Rangauseinandersetzung mit Folgen

Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Rechtssprechung nach deutschem Recht

Autor: Andreas Ackenheil, Anwalt für Pferderecht

Die Klägerin des konkreten Falles war Einstellerin in einem Pensionsstallbetrieb. In dem Pensionsstall wurde neben der täglichen Fütterung und Versorgung der Pferde auch der Weideservice angeboten. Die Pferde wurden täglich vom Personal des Pensionsbetriebes auf die Weide geführt.

Das Pferd der Klägerin führte am Tag des Unfalls eine Rangauseinandersetzung mit einem Pferd auf der angrenzenden Weide. Die Stute verfing sich dabei in einer der beiden sogenannten „Cord-Litzen“ und erlitt eine schwere 15 cm lange Schnittverletzung am linken Hinterbein. Die Stute wurde tierärztlich versorgt und bedurfte weiterer tierärztlicher Behandlungen. Nachdem die Wunde verheilt war, wies die Stute dennoch Taktfehler in der Bewegung frei und unter dem Reiter auf.

Der Wert der Stute minderte sich infolgedessen um 80 % (von 5.500 Euro auf 1.100 Euro).

Die Klägerin begehrte den Ersatz sämtlicher entstandener Kosten vom Pensionstallbestreiber. Die Pferdehalterin war der Ansicht, dass der Weidezaun fehlerhaft errichtet wurde und zudem am Tag des Unfalls nicht richtig unterhalten wurde.

Das LG Lüneburg gab der Klägerin recht.

Folglich sei dem Pensionsstallbetreiber ein Verschulden vorzuwerfen, da der Weidezaun nicht den Anforderungen genügte, die normalerweise an die Hegesicherheit und an die Hütewirksamkeit zu stellen seien. Zudem hatte der Zaun keine drei stromführende Leiter mit einer Mindesthöhe von 1,20 m gehabt, sodass die Pferde nicht davon abgeschreckt wurden, sich dem Zaun überhaupt zu nähern.

Pferde am Weidezaun

Bild: iStock

 

Hütesicherheit versus Hegesicherheit

Gegen dieses Urteil legte der beklagte Pensionsstallbetreiber Berufung ein und mit Urteil gab das OLG Celle ihm Recht.

Nach der Auffassung der Richter liege folglich ein Unterschied zwischen der sogenannten Hütesicherheit, welche den Schutz vor Ausbruch meint, und der Hegesicherheit, welche meint, dass der Schutz vor anderen Pferden und vor Verletzungen gewährleistet sein muss.

Demnach beruhte der Unfall auf der dem Pferd innewohnende Tiergefahr und nicht auf der unzureichenden Weideeinzäunung. Vorliegend bestand kein Ursachenzusammenhang zwischen einem Mangel am Zaun und den späteren Verletzungen des Pferdes.

Unabhängig von der Stromversorgung des Weidezauns hatte das Pferd eine Rangauseinandersetzung mit einem Pferd auf der Nachbarweide. Dies liegt in der Natur eines Pferdes. Somit suchen Pferde auch über einen Stromzaun hinweg Kontakt zu anderen Artgenossen und lassen sich nicht zwingend durch den Zaun und den Stromschlägen davon abhalten.

Auch die Tatsache, dass sich am Weidezaun nur zwei statt drei stromführende Litzen befanden, stand in keinem Ursachenzusammenhang mit der Verletzung der Stute.

Ein Korridor zwischen den Weiden muss nur bei der Hengsthaltung errichtet werden.

Insgesamt führte das OLG Celle aus, dass eine Verletzung der Stute rein aus ihrem instinktgeleiteten Verhalten herzuführen sei, somit allein auf der dem Pferd innewohnenden Tiergefahr beruhte.

Dieses Urteil hielt auch einer Überprüfung seitens des BGH stand. BGH 05.10.2016 XII ZR 50/14


Tipp vom Pferderechtexperten Ackenheil

In der Praxis ist die Haftungsfrage nicht immer einfach zu beantworten, weshalb die Umstände des Einzelfalles genauestens betrachtet werden müssen. Da mitunter mehrere Personen (Erfüllungsgehilfen, andere Einsteller, Reitverein etc.) an dem Schaden beteiligt sein können, sollten man frühzeitig einen Fachmann zu Rate ziehen.

Ist ein Schaden eingetreten, empfiehlt es sich genauestens den Unfallhergang zu dokumentieren und Beweise zu sammeln.

Ihr Pferderechtexperte Rechtsanwalt Ackenheil

http://www.pferderechtler.de Ackenheil Anwaltskanzlei für Pferderecht https://www.tierrecht-anwalt.de

 

Foto von Ina Rethwisch

Foto: Horse Feelings Photography by Ina Rethwisch

Zum Autor

Beatrice Hohl

Beatrice Hohl

Während 22 Jahren durfte ich Luna, meine wunderbare Trakehnerstute, als Partnerin und Lehrmeisterin in meinem Leben haben. Sie hat mich viel über das Wesen Pferd (aber auch über mich und über Menschen!) gelehrt und war letztendlich auch der Grund dafür, dass ich das Pferdeportal 4my.horse (neu: passion.4my.horse) ins Leben gerufen habe.

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