Dürfen Pferde einzeln gehalten werden?

von Beatrice Hohl | 13. März 2017 | Uncategorized

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Pferde sind ausgeprägte Herdentiere, zu deren artgerechten Haltung zwingend die Möglichkeit zur Aufnahme von Sozialkontakten mit Artgenossen gehört. Ihre Bedürfnisse werden durch die Gruppenhaltung in einem Offenstall in der Regel am besten befriedigt. Diese ist rechtlich aber nicht vorgeschrieben.

Pferde sind Herdentiere

Kapitel 2.1.10 aus dem Buch ‚Pferd im Recht transparent‘ vom Autorenteam Andreas Rüttimann, Michelle Richner, Ursina Lüchinger und Nora Flückiger

Die Stiftung für das Tier im Recht hat folgende Anfrage  von Frau Helbig aus Schübelbach erhalten:

Unser Nachbar hält mehrere Tiere, unter anderem ein Pony und einen Esel. Seit Jahren sind die beiden tagsüber gemeinsam auf der Weide, am Abend jedoch kommt der Esel in einen Schopf und das Pony in enen Anbau neben der Garage. Wir sind der Meinung, dass dies dem Tierschutzrecht widerspricht, da die Tiere über Nacht einzeln gehalten werden. Liegen wir hiermit richtig?

Pferde sind ausgeprägte Herdentiere, zu deren artgerechten Haltung zwingend die Möglichkeit zur Aufnahme von Sozialkontakten mit Artgenossen gehört. Ihre Bedürfnisse werden durch die Gruppenhaltung in einem Offenstall in der Regel am besten befriedigt (Kapitel 2.1.11, Das Pferd im Recht transparent). Diese ist rechtlich aber nicht vorgeschrieben.

Die Tierschutzgesetzgebung hält jedoch fest, dass Pferde zumindest Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu anderen Equiden haben müssen. Lediglich Jungpferde sind zwingend in Gruppen zu halten (Kapitel 2.1.17, Das Pferd im Recht transparent).

Ausnahmebewilligung

Der kantonale Veterinärdienst kann allerdings mittels einer befristeten Ausnahmebewilligung die Einzelhaltung eines Pferdes gestatten. Diese Genehmigung muss aber begründet sein. Zu denken ist beispielsweise die Haltung eines alten Pferdes ohne Zukauf eines Beistellpferdes, wenn nach dem Ableben des alten Tieres keine Pferde mehr gehalten werden.

Was ist ein artgerechter Sozialkontakt?

Frau Helbig liegt mit ihrer Annahme, wonach die getrennte Haltung von Pony und Esel über Nacht gesetzeswidrig ist, also richtig. Doch selbst wenn ihr Nachbar die Tiere abends nicht trennen würde, wäre die Haltung nicht ideal. Der Begriff „Pferd“ umfasst im Tierschutzrecht zwar sämtliche domestizierte Tiere der Pferdegattung, also Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel (Kapitel 2.1.6, Das Pferd im Recht transparent), weshalb es rechtlich betrachtet zulässig ist, einen Esel als Sozialpartner für das Pony zu halten. Aus ethologischer Sicht ist dies aufgrund des unterschiedlichen Sozial-, Haltungs- und Fütterungsverhaltens jedoch sehr problematisch.

Esel sind keine „Beistellpferde“

Esel können somit nicht als eigentliche „Beistellpferde“ betrachtet werden. Im Übrigen bietet auch die Haltung von Pferden zusammen mit Rindern, Schafen, Ziegen etc. keine artgerechten Sozialkontakte.

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