Grünhafer für das Pferd
Grüne Haferpellets können grundsätzlich jedem Pferd gefüttert werden. Durch die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe können sogar Rehepatienten von dem Futter profitieren.
Dreizehn Pferde erkranken in einem Stall, die Symptome weisen auf eine Botulismuserkrankung hin. Rechtsanwalt Ackenheil berichtet, wie der anschliessende Streitfall entschieden worden ist.
Autor: Andreas Ackenheil, Anwalt für Pferderecht
Der Halter eines Pferdes, eines Pinto-Wallachs, hatte diesen in einem Pferdepensionsbetrieb untergebracht. Die Pferdehalter zahlten für das Pferd einen regelmäßigen Betrag für die Unterstellung, die Strohversorgung, die Heufütterung und die Fütterung mit Silage. Zwischen den Parteien bestand jedoch kein schriftlicher Einstellervertrag. Anfang 2011 erkrankten dreizehn Pferde in dem Stall, darunter auch der streitgegenständliche Wallach.
Die Erkrankung erfolgte in zwei Wellen, wobei die Symptome sich in Apathie und Schluckbeschwerden äußerten, was typische Symptome einer Botulismuserkrankung (Vergiftung durch vergiftete Lebensmittel) sind.
Einige der Pferde überlebten die Krankheit, andere mussten aufgrund der Schwere der Gesundheitsschäden eingeschläfert werden. Auch der Pinto-Wallach überlebte, allerdings beliefen sich die Behandlungskosten auf rund 15.700 Euro. Der Halter des Wallachs verlangte nun vom Pensionsstallbetreiber den Ersatz der entstandenen Kosten.
Das Landgericht Hagen verurteilte den Pensionsstallbetreiber zur Zahlung der Behandlungskosten des Wallachs.
Nach verschiedenen Untersuchungen stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Erkrankung der Pferde auf die verfütterte Silage zurückzuführen war, da dies auch das einzige Futtermittel gewesen ist, was bei jedem Pferd gleichsam verfüttert wurde. Der Pferdehalter haftete dabei nach dem Produkthaftungsgesetz, da er die verfütterte Silage selbst hergestellt hatte und an die Pferde verfüttert hatte.
Durch die Verfütterung wurde die Gesundheit der Pferde beeinträchtigt und damit eine Sache im Sinne des Produkthaftungsgesetzes beschädigt, die nicht gleichzeitig das fehlerhafte Produkt war.
Die Silage selbst war ein landwirtschaftliches Produkt und fällt damit unter den Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes. Ferner war sie fehlerhaft, womit der Nutzer zum Zeitpunkt der Herstellung und des Verfütterns nicht rechnen musste. Dennoch darf der Halter eines Pferdes erwarten, dass sein Tier in der Pferdepension nur mit Silage gefüttert werde, die nicht kontaminiert ist.
Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Weiden die zur Silagegewinnung dienten, mit Mist gedüngt wurde, der teilweise auch Tierkadaver enthielt und so zur Verunreinigung des Futters führte.
Da es dem Pferdepensionsstallbetreiber nicht gelang, einen Gegenbeweis zu führen, ging das Gericht davon aus, dass es sich bei der Erkrankung des Wallachs um eine Botulismuserkrankung handelte, die durch die hergestellte Silage auftrat und für dessen Fehler der Stallbetreiber als Produzent einzustehen hatte.
Die Tierarztarztrechnungen mussten im vorliegenden Fall vom Pensionsstallbetreiber übernommen werden. (Urteil LG Hagen vom 27.11.2015 – 8 O 166/11)
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Ihr Anwalt für Pferderecht Rechtsanwalt Ackenheil
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Fotos: iStock & Horse Feelings Photography by Ina Rethwisch
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