Pferdekauf ist in der Schweiz gefährlich»

von Beatrice Hohl | 28. Sep. 2022 | Pferdehaltung

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Wer in der Schweiz ein Pferd kauft, darf sich nicht auf mündliche Vereinbarungen verlassen. Rechtlich gilt nur das, was im Kaufvertrag schriftlich zugesichert ist.

Mündliche Vereinbarungen gelten nicht

Die Schweiz setzt auf den schriftlichen Kaufvertrag

Autor: Michael Götz, M. Götz Agrarjournalist GmbH, Eggersriet SG für den Schweizer Tierschutz STS

Wer in der Schweiz ein Pferd kauft, darf sich nicht auf mündliche Vereinbarungen verlassen. Rechtlich gilt nur das, was im Kaufvertrag schriftlich zugesichert ist.

Der Pferdekauf ist gemäss OR 198 dem Viehhandel gleichgestellt. Eine Pflicht zur Gewährleistung besteht nur insoweit, als der Verkäufer diese dem Käufer schriftlich zugesichert oder wenn er den Käufer absichtlich getäuscht hat, betont Rechtsanwalt Bart Krenger.

Eine Garantie im allgemeinen Sinne gibt es nicht und eine absichtliche Täuschung ist schwer nachzuweisen. «Ein Pferdekauf ist in der Schweiz gefährlich», betont der Anwalt. Soll bei schriftlicher Zusicherung der Gewährleistung ein Mangel geltend gemacht werden, ist dieser binnen neun Tagen nach der Übergabe des Pferdes dem Verkäufer anzuzeigen und beim Gericht eine Untersuchung des Tieres durch Sachverständige zu verlangen. Die Mängelrüge allein genügt nicht.

Equidenverkauf an einem Markt

Kauf auf Probe

Um bösen Überraschungen vorzubeugen, rät Krenger einen Kauf auf Probe. Dies erlaubt es dem Käufer, das Pferd ohne Angabe eines Grundes innerhalb einer vereinbarten Probezeit zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Ausserdem rät der Anwalt aus Erfahrung, sich beim Pferdekauf vom Verkäufer nicht unter Druck setzen zu lassen und alles, was man mit dem Pferd machen möchte, vor dem Kauf auszuprobieren, zum Beispiel sollte man alleine mit dem Pferd ausreiten und nicht zusammen mit dem Besitzer. Nicht per Handschlag kaufen, sondern einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, besonders beim Kauf von Privat.

Bei Schwierigkeiten rät er, sofort eine Fachperson beizuziehen, um die Frist von neun Tagen einzuhalten.

Erwartungen im Kaufvertrag festhalten

«Achtung Rosstäuscher» ist eine Interessengemeinschaft von geschädigten Pferdekäufern. Sie bietet PferdehalterInnen, die sich beim Kauf eines Pferdes getäuscht fühlen, Hilfe an, um rechtlich vorzugehen «und/oder die schwarzen Schafe der Branche zu diskreditieren».

Auf ihrer Internetseite 8ung-rosstaeuscher finden sich Beispiele von unseriösem, aber trotzdem legalen Pferdehandel. Die IG weist wie Krenger PferdekäuferInnen darauf hin, die Eigenschaften, die sie vom Pferd erwarten, unbedingt schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten.

Es sei an der Zeit, den veralteten Gesetzesartikel im Schweizerischen Obligationenrecht aus dem Jahr 1911 zu ersetzen. Damals wurden Vieh und Pferde rechtlich wie einfach ersetzbare Gegenstände behandelt.

Esel warten auf ihre Käufer

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