Was sollte im Pensionsvertrag alles geregelt werden?

von Beatrice Hohl | 8. Juni 2018 | Uncategorized

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Der Pensionsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden – aus Beweisgründen ist dies jedoch auf jeden Fall ratsam. Welche Vereinbarungen im Pensionsvertrag getroffen werden, können die Parteien weitestgehend selber entscheiden. Je umfassender dabei die Regelung einzelner Vertragspunkte ausfällt, desto weniger treten später Missverständnisse auf.

Der Pensionsvertrag für Pferde

Auszug aus dem Ratgeber „Pferd im Recht transparent“

Die Rechtsform

Der Pensionsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden – aus Beweisgründen ist dies jedoch auf jeden Fall ratsam. Welche Vereinbarungen im Pensionsvertrag getroffen werden, können die Parteien weitestgehend selber entscheiden. Je umfassender dabei die Regelung einzelner Vertragspunkte ausfällt, desto weniger treten später Missverständnisse auf.

Preis

Einer der wichtigsten Vertragspunkte ist der Preis. Aus rechtlicher Sicht ist ein Entgelt für die Unterbringung des Pferdes nicht zwingend notwendig; geschuldet ist aber auf jeden Fall Ersatz für die durch die Unterbringung und Versorgung des Tieres entstehenden Auslagen wie beispielsweise Aufwendungen für Futter.

Bei Pensionspferden ist es zudem üblich, eine Vergütung für den Aufwand des Stallbetreibers zu vereinbaren. Aus Gründen der Klarheit und um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, sollte neben den Zahlungsmodalitäten auch schriftlich festgehalten werden, welche Leistungen im vereinbarten Preis enthalten sind und wofür zusätzliche Kosten anfallen.

Pferd im Paddock

Haltungsform

Eine schriftliche Vereinbarung empfiehlt sich unter anderem auch in Bezug auf die Art des Haltungssystems (Gruppen-, Laufstall- oder Boxenhaltung) und die Haftung für allfällige Schäden. Zudem ist es sinnvoll, die spezifischen Bedürfnisse des Pferdes oder Wünsche des Pferdeeigentümers ausdrücklich festzuhalten.

So sollten im Pensionsvertrag etwa allfällige spezielle Charaktereigenschaften des Tieres, sein gesundheitlicher Zustand sowie vorhandene Impfungen oder allfällige Allergien, Empfindlichkeiten etc. aufgeführt werden.

Der Pferdepass oder zumindest eine Kopie davon, die unter anderem auch Auskunft über die bei einem Pferd vorgenommenen Impfungen gibt, muss in jedem Fall von Gesetzes wegen am Standort des Pferdes deponiert werden. Ob das Verabreichen von Spezialfutter oder Medikamenten oder das Durchführen von Wurmkuren vom Pensionsgeber vorgenommen werden soll oder in den Verantwortungsbereich des Pferdeeigentümers fällt, bleibt den Parteien überlassen.

Fütterung

Gerade das Füttern gibt in vielen Pensionsställen Anlass zu Diskussionen zwischen Eigentümer und Stallbetreiber und sollte daher so genau wie möglich geregelt werden. Eine ausgewogene, den Bedürfnissen des jeweiligen Pferdes angepasste Ernährung ist für dessen Gesundheit von grosser Bedeutung.

Es empfiehlt sich deshalb, den Futterplan mit der zuständigen Person genau zu besprechen und Einzelheiten schriftlich festzuhalten. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Fütterung auf die Nutzung des Pferdes abgestimmt wird. So brauchen sportlich gerittene Pferde allenfalls andere Rationen als beispielsweise reine Freizeitpferde. Auch rassen- und altersspezifische Bedürfnissen gilt es Rechnung zu tragen. Neben diesen alltäglichen Fragen sollten auch Ausnahmefälle, wie zum Beispiel das Vorgehen bei medizinischen Notfällen, vertraglich festgelegt werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Besonderes

Wünscht der Pferdeeigentümer, dass der Stallbetreiber dem Pferd regelmässigen Weidegang gewährt oder es reitet oder anderweitig bewegt, kann auch dies im Vertrag vermerkt werden. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Pferdehalters darf ein Stallbetreiber das Tier jedochnicht für eigene Zwecke verwenden. Er ist also beispielsweise nicht berechtigt, mit einem bei ihm untergebrachten Pferd an einem sportlichen Wettkampf teilzunehmen oder dieses für die Zucht zu verwenden.

Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Pensionsvertrag nicht nur per Handschlag, sondern immer schriftlich abzuschliessen. Die Rechte und Pflichten der Parteien sollten darin möglichst detailliert festgehalten werden.

Pferd im Stall

Ein Muster eines Pensionsvertrages findet sich im Anhang des Ratgebers „Pferd im Recht transparent“

 

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